An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zum Aktualisierungsdienst habe?

  Organisatorisch (Versand der Unterlagen, Belastung) werden die Aktualisierungsdienste zu den einzelnen Studiengängen bei der S-Communication Services GmbH betreut. Inhaltliche Fragen beantwortet Ihnen das Team der Sparkassen-Fernstudien. Ansprechpartner


Kann die Studiendauer verlängert werden?

  Sofern die Korrekturfrist noch nicht abgelaufen ist, können Sie die Bearbeitungszeit (durch einen schriftlichen, formlosen Antrag) um bis zu drei Monate verlängern lassen.
Sollte die Korrekturfrist bereits abgelaufen sein, ist eine Verlängerung (innerhalb von drei Monaten nach Ende der Korrekturfrist) nur gegen Zahlung eines entsprechenden Entgelts möglich.



Kann der Studiengang vorzeitig gekündigt werden?

  Eine Kündigung des Studiengangs ist jederzeit (formlos per Mail) möglich. Eine Orientierung über den Ablauf einer Kündigung gibt Ihnen die entsprechende Checkliste.