Welche Zulassungsvoraussetzungen müssen zur Teilnahme an einer Abschlussprüfung erfüllt sein?

  Sie können an der Abschlussprüfung teilnehmen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
  • Vollständige Bearbeitung der erforderlichen Aufgabensätze
  • Vollständige und rechtzeitige Einreichung der bearbeiteten Aufgabensätze zur Korrektur (Eingang bis Anmeldeschluss bei den Sparkassen-Fernstudien)
  • Erreichen der Mindestpunktzahl (mindestens die Hälfte der maximal erreichbaren Punktzahl aller vorgesehenen Aufgabensätze)
  • rechtzeitige Anmeldung

Wann ist der Anmeldeschluss?

  Anmeldeschluss ist jeweils ein Monat vor dem Prüfungstermin. Die einzelnen Prüfungstermine können Sie der Übersicht über die Prüfungstermine entnehmen.


Wie erfolgt die Anmeldung zur Abschlussprüfung?

  Anmeldeformulare können als pdf-Datei direkt aus unserem Formularpool heruntergeladen werden.



Wie lange muss ich auf das Ergebnis der Abschlussprüfungen warten?

  Die Ergebnisse der Abschlussprüfungen werden spätestens acht Wochen nach dem Prüfungstermin bekannt gegeben.


Werden "alte" Abschlussprüfungen veröffentlicht?

  Eine Veröffentlichung der Abschlussprüfungen ist laut Entscheidung des Prüfungsausschusses nicht möglich.
Die Aufgaben in den Abschlussprüfungen ähneln jedoch denen in den Aufgabensätzen und den Beispiel- und Übungsaufgaben in den Studienbriefen, sodass diese eine gute Hilfestellung zur Prüfungsvorbereitung darstellen.



Welche Fächer/Studienbriefe sind für die Prüfung relevant?
Sind auch die bereits in den Aufgabensätzen behandelten Themen relevant?

  Relevant sind grundsätzlich alle Fächer ("auf Lücke lernen" ist also kritisch) sowie die zugehörigen Aktualisierungsdienste.
Die Aufgabenstellungen der Prüfungsklausuren können (müssen aber nicht) Themen einbeziehen, die in Form von Beispiel- und Übungsaufgaben in den Studienunterlagen und/oder in den Aufgabensätzen bereits behandelt wurden.



Welche Hilfsmittel sind bei der Prüfung zugelassen?

  Bei den Prüfungen der Studiengänge E und B sind nicht programmierbare Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
Beim Studiengang S können zusätzlich folgende Hilfsmittel genutzt werden:
  • unkommentierte Textausgabe des BGB, HGB, AktG, GmbHG, WG und ScheckG
  • Textausgabe Peter Konesny: "Gesetz über das Kreditwesen"

Werden die Abschlussprüfungen der Sparkassen-Fernstudien bei allen regionalen Sparkassenakademien in Deutschland anerkannt?

  Bei einem Großteil der regionalen Sparkassenakademien werden die Abschlussprüfungen der Sparkassen-Fernstudien als Aufnahmeprüfung für daran anschließende Präsenzlehrgänge anerkannt. Einige Akademien führen jedoch eigene Aufnahmeprüfungen durch. Genauere Informationen erhalten Sie von der betreffenden regionalen Sparkassenakademie.