Falls Sie einmal eine Teilnehmerin oder einen Teilnehmer von einem Fernstudiengang abmelden möchten
(= Kündigung des Fernstudienvertrags) und nicht mehr genau wissen, wie das funktioniert,
finden Sie hier eine ToDo-Liste.
Bitte beachten Sie hierzu auch § 8 der Vertragsbedingungen.

Die Materialien nicht mehr aktueller Kurse brauchen nicht zurückgegeben zu werden.
 
1.
 
Teilen Sie den Sparkassen-Fernstudien in Bonn in einem formlosen Kündigungsschreiben (Brief, Fax, E-Mail) den Studienabbruch des betreffenden Teilnehmenden mit Angabe der Teilnehmer-Nummer mit.

   
 
2.
 
Warten Sie bitte die Kündigungsbestätigung ab!
Zusammen mit der Bestätigung erhalten Sie ein Datenblatt für die eventuelle Materialrücksendung.

   
 
3.
 
Füllen Sie das Datenblatt bitte unbedingt vollständig aus.

   
     
Bei der Abmeldung aktueller Kurse:


Bei der Abmeldung älterer Kurse:

   
 
4.
 
Legen Sie den zurückzusendenden Studienmaterialien das
ausgefüllte Datenblatt bei.


Senden Sie bitte das Datenblatt direkt an die S-Communication Services GmbH

   
 
5.
 
Verpacken Sie beides zusammen in einem stabilen Karton
(besser: zwei ineinander geschachtelte Kartons).


Das Studienmaterial braucht nicht zurückgegeben zu werden.

   
 
6.
 
Bitte senden Sie die Unterlagen an die auf dem Formblatt aufgeführte Adresse (bitte nicht direkt an die S-Communication Services GmbH zurücksenden).

     
 
7.
 
Die Wartezeit bis zur Rückerstattung beträgt etwa vier Wochen.

   
 
8.
 
Die Rückerstattung der Studiengebühren errechnet sich aus dem Wert der nicht genutzten Leistung des Veranstalters
(vgl. § 5 bzw. § 8 der jeweiligen Vertragsbedingungen).